Positive Berichte über den Mord an Marwa
Es gibt sie tatsächlich, die Neutralität und Objektivität in deutschen Medien, zumindest in einigen wenigen und das auch erst mit enormer Verspätung und Druck aus dem Ausland.
Deutschland hat es verpasst frühzeitig über den brutalen Mord an unsere Schwester Marwa zu sprechen und versucht das nun wieder wett zu machen.
Angela Merkel hat sich nicht zu Wort gemeldet und selbst die Oberbürgermeisterin der Stadt Dresden ist nicht zur Trauerfeier am 11. Juli erschienen.
Unten könnt ihr einige Artikel von westlichen Medien sehen. Nach unserer Meinung zählt auch die Islamische Zeitung zu einer eher westlichen Zeitung, nachdem schon unzählige Artikel gegen einige praktizierende Muslime veröffentlicht wurden.
Forum am Freitag
“Von dem Kopftuch geht letztlich nichts böses aus. [...] Das ist für mich ein islamfeindliches Verhalten.”
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/896392/Islamfeindliche-Deutsche%253F#/beitrag/video/896392/Islamfeindliche-Deutsche%3F
Taz
“Der Mord an Marwa El Sherbini hat das Problem der Islamfeindlichkeit ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Damit sollte man sich jetzt befassen.”
http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/mordmotiv-hass-auf-muslime/
“Es bedeutete jedoch, dass das Bekämpfen der Islamfeindlichkeit – in den Medien, in den Schulen, in den Straßen, in den Gerichten – eine Aufgabe aller in Deutschland lebenden Menschen ist.”
http://www.taz.de/1/debatte/kolumnen/artikel/1/das-reine-deutsche-gewissen/
Islamische Zeitung TV
“Es ist absurd von einer Instrumentalisierung zu sprechen, es sind Emotionen nach einem Mord, die nicht zu verhindern sind.”
http://www.islamische-zeitung.de/iztv.cgi?id=12198&action=do_rate&rating=5
Cosmos TV
“Wird in Deutschland über den Islam gesprochen, geht es oft um: Terrorismus, Extremismus, Ehrenmorde.”

Die Merkel wird sich natürlich nicht zu wort melden. Es ist ja nur eine Muslima die gestorben ist und keine Judin. Ich will echt nicht hetzen aber es ist so. Das leben der Muslime zählt leider nicht viel in dieser Welt. Möge Allah die “Menschen” vor solchen Gräueltaten bewahren..
Nach unserer Meinung zählt auch die Islamische Zeitung zu einer eher westlichen Zeitung, nachdem schon unzählige Artikel gegen einige praktizierende Muslime veröffentlicht wurden.
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Westlich`= Islamfeindlich?
Nein, das ist falsch rübergekommen.
Westlich ist nicht per se Islamfeindlich, aber westlich ist nicht islamisch bzw. Islamkonform oder zmd. ist westlich nicht Islam.
Eine islamische Seite sollte aber den Anspruch haben, islamkonform zu sein.
Eine islamische Seite sollte aber den Anspruch haben, islamkonform zu sein
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Das hieße dann, die IZ dürfte praktizierende Moslems niemals kritisieren? Das würde das (Vor)urteil bekräftigen, dass die Selbstkritik im Islam unerwünscht ist.
Jedenfalls ist das Interview sehr aufschlussreich und Rieger (ich nehme an, beim Interviewer handelt es sich um Abu Bakr Rieger) hat sich sehr bemüht, der Sache auf den Grund zu gehen und von der ausgelutschten Phrasendrescherei wegzukommen.
MfG.
EDIT:
Das Veröffentlichen deiner Kommentare stellt bitte was in deinen Augen dar?? Jeder einzelne deiner Kommentare trieft nur so vor Kritik und wird trotzdem freigegeben. Denk also nach bevor du was zum Besten gibst. Um eins klarzustellen, Kritik ist in zwei Punkten nicht erwünscht:
1. Wenn Allah, der Allmächtige und Allerhabene, das Ziel ist!
2. Wenn der Prophet Mohammed, Allahs Segen und Heil seinen auf ihm, der gütigste aller Menschen das Ziel ist!
Ausserhalb dieser zwei Kernbereiche darfst du kritisieren wie du lustig bist.
Dawa-News
as salam alaykum
leider lässt diese nachricht bei mir keine hoffnung auf besserung entstehen.Trotz der berichte es ist viel zu wenig und der hass sitzt schon zu tief in den köpfen der menschen fest da reicht nicht nur eine medienkampagne,wir muslime brauchen keine aufklärung wie von manchen gefordert sondern die menschen eine aufklärung über den islam.
http://islam.de/14855.php
wir muslime brauchen keine aufklärung wie von manchen gefordert sondern die menschen eine aufklärung über den islam.
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So, wie die Aufklärung über den Islam von der fundamentalistischen Seite betrieben wird, ist zu erwarten, dass die Ablehnung zunimmt. Tatsache ist doch, dass sich die Aversionen gesteigert haben, seit soviel über das Thema diskutiert wird. Und letztendlich bleibt man immer wieder an den Korantexten hängen, die bei noch so relativierender Auslegung den Nichtmoslems explizit keine Gleichberechtigung zugestehen. Ich sehe nach nunmehr achtjäriger intesivster “Aufklärung” (seit dem 11. 9.) keinen Ausweg aus diesem Dilemma und komme langsam zu der Auffassung, man sollte weitere Aufklärung vielleicht sein lassen, weil sie in der geschilderten Form die von Mayzek beklagte latente Islamfeindlichkeit eher bestärkt.
MfG.
O die ihr glaubt, sucht Hilfe in der Standhaftigkeit und im Gebet! Allah ist mit den Standhaften. (2:153)
Salamu Alaikum
Ich empfehle bei solchen Verbrechen, die Antidiskriminierungs Kampagne!
LINK: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/bmfsfj/generator/ADS/root.html
Auch sehr interessant:
Link: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/bmfsfj/generator/ADS/das-gesetz.html
Oder:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Seit dem 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Es setzt vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht um.
Ziel des Gesetzes ist es, rassistische Diskriminierungen oder jene, die wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgt sind, zu verhindern oder zu beseitigen. (§ 1 AGG)
Das AGG regelt die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen sowohl für das Arbeitsleben als auch für das Zivilrecht:
Arbeitsrecht
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen bei Stellenausschreibungen und während des Bewerbungsprozesses das Benachteiligungsverbot beachten. Aber auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Schutz vor Benachteiligungen. Sie können Schadensersatz oder Entschädigung verlangen und sich bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern über Benachteiligungen beschweren. Dafür muss in allen Betrieben eine entsprechende Beschwerdestelle eingerichtet werden, über deren Existenz alle Beschäftigten informiert sein müssen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen dafür Sorge tragen, dass Diskriminierungen unterbleiben. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzugehen, die andere Kolleginnen und Kollegen diskriminieren. Die möglichen Maßnahmen reichen dabei von einer Versetzung über eine Abmahnung bis hin zur Kündigung.
Es gibt aber auch Ausnahmen vom Benachteiligungsverbot: Einem konfessionellen Kindergarten steht es beispielsweise frei, eine bestimmte Religionszugehörigkeit als Voraussetzung für die Einstellung eines Erziehers oder einer Erzieherin vorzuschreiben.
Zivilrecht
Der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erstreckt sich im Zivilrecht auf Massengeschäfte und privatrechtliche Versicherungen. Massengeschäfte werden ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Konditionen und in einer Vielzahl von Fällen abgeschlossen. Dazu zählen alltägliche Dinge wie Einkaufen oder Essen gehen.
Der gesetzliche Schutz greift auch bei privatrechtlichen Versicherungen, die nach dem 22.12.2007 neu abgeschlossen wurden. Wurden Versicherungsverträge aber nach Einführung des AGG (18.08.2006) geändert, kann die Änderung unter Umständen gegen das AGG verstoßen.
Bei Verstößen gegen das AGG können Benachteiligte Entschädigung und Schadensersatz verlangen.