Das Dilemma des Minarett-Verbotes
Die umstrittene Initiative für ein Volksentscheid zum Minarett-Verbot ist von den Schweizern angenommen worden und der schweizer Verfassungstext wird um den Zusatz "Der Bau von Minaretten ist verboten" oder "Minarette sind verboten" ergänzt. Die Abstimmung dazu war direkt-demokratisch. Er gilt aber in den Augen vieler als "verfassungswidrig".
Der frühere Sprecher der Genfer Moschee, Hafid Ouardiri, reichte eine Klage gegen den Volksentscheid vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, weil das Verbot seiner Ansicht nach gegen die Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot verstößt.
Allerdings wird die Klage sehr wahrscheinlich nicht angenommen, da zum einen der Kläger nicht alle Instanzen der Gerichte in der Schweiz ausgeschöpft hat, zum anderen er nicht konkret von dem Verbot betroffen ist. Es bedarf eines konkreten Bauverbotes für ein Minarett, bis sich ein Gericht mit dem Thema beschäftigt und den Verfassungstext für ungültig erklärt.
Jörg Paul Müller und Daniel Thürer, schweizer Rechtsproffesoren wollen auf diesen Präzedenzfall nicht warten. Sie schlagen einen "Tolleranz-Artikel" vor, der den Text des Minarett-Verbotes ersetzen soll.
Ihre Motive für den Vorschlag:
- Eine Verfassung soll nur ein Rahmen für Gesetze schaffen. Das Minarett-Verbot passt nicht in den Tenor einer Verfassung.
- Das rechtliche Problem soll nicht durch Gerichte, sondern durch den demokratischen Mechanismus gelöst werden.
- Die Geschichte hat gezeigt, dass Bestimmungen durch Volksentscheide früher oder später aufgehoben oder verändert wurden, weil sie ungerecht, unzumutbar oder nicht praktikabel waren.
Also ihre Motive im Klartext: Bevor die Gerichte das Verbot aufheben, muss man es anders ("freier") formulieren, solange man die Möglichkeit dazu hat.
Zitat aus der Ausarbeitung: "Vorschlag: Das geltende Minarettverbot durch einen fortschrittlicheren Toleranzartikel aufzuheben"
Zunächst der bisherige Verfassungstext:
Artikel 12 Glaubens- und Gewissensfreiheit
1 Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.
2 Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.
3 Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.
4 Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.
Neu soll Absatz 5 eingefügt werden:
5 Die Religionsgemeinschaften nehmen in ihrer Darstellung im öffentlichen Raum, etwa mit Gebäuden, Aufrufen, Kleidervorschriften für ihre Mitglieder oder Symbolen, auf einander und auf das Empfinden und das Wohl der übrigen Bevölkerung Rücksicht.
Sie vermeiden ein bedrängendes Auftreten und tragen zu einem von Toleranz getragenen Zusammenleben bei. Sie fügen sich in ihrem Wirken in die Anforderungen einer demokratischen Gesellschaft ein und respektieren die Menschenrechte aller.
Kommentar:
Es geht in diesem neuen Absatz 5 von Art. 15 der Bundesverfassung darum, legitime Bedürfnisse der Befürworter der Minarettsinitiative aufzunehmen und in der Form von allgemeinen, d.h. nicht diskriminierenden Regeln darzustellen. Das jetzt geltende Minarettverbot wird dadurch überflüssig und gestrichen.
Der erste Satz betrifft das Aussenverhältnis. Es geht darum, das Auftreten der Religionsgemeinschaften gemeinverträglich zu gestalten. Dies wird mit der Formulierung ausgedrückt: „Die Religionsgemeinschaften nehmen auf einander und auf das Empfinden und das Wohl der übrigen Bevölkerung Rücksicht“. Die Wortwahl für einen Verfassungstext ist schwierig, obwohl zu gut Deutsch die Aussage: Wir wollen einen Staat, in dem es jedem wohl sein kann, durchaus verständlich und deutlich wäre.
Zweiter Satz: „Sie vermeiden ein bedrängendes Auftreten“ meint die Ablehnung jeden aggressiven Missionierens, aber auch der Kundgabe eigener religiöser Riten oder Herrschafts-/Machtansprüche gegen Aussen. Angesprochen ist auch das öffentliche Auftreten in Kleidungen, die etwa angesprochenen Personen im öffentlichen Raum (Verkehrsmittel, Läden) Angst einflössen könnten. Die extremen Formen der Verschleierung sind nach Meinung mancher geeignet, dies zu bewirken. Bedrängend für Mitbürger können auch Bauformen sein, die sich nicht ins Stadt- oder Dorfbild einfügen und unangemessen den Geltungs- oder Machtanspruch einer Religionsgemeinschaft ausdrücken.
Drittes Element: Beitrag zu einem von Toleranz getragenen Zusammenleben und Einfügung in die Anforderungen einer pluralistischen/demokratischen Gemeinschaft und Respekt der Menschenrechte aller.
Hier wird die Wirkung im Innern mit einbezogen: den Glaubensgemeinschaften wird Religionsfreiheit garantiert, sie sind aber auch an die Grundsätze demokratischen Zusammenlebens und des Respekts der Menschenrechte nach Innen und nach Aussen gebunden. Diese Forderung konkretisiert und verdeutlicht die bereits bestehende Verfassungsbestimmungen des Artikels 35 Abs. 1 und 3 Bundesverfassung, die bestimmen: Die Grundrechte sind in allen Teilen der Rechtsordnung zu verwirklichen und gelten grundsätzlich sowohl in öffentlichrechtlichen wie auch privatrechtlichen Beziehungen.
Mit der Bindung an die Menschenrechte sind auch Praktiken wie Mädchenbeschneidung und Zwangsheirat einbezogen.
Zitat Ende.
1) Was fügt der neue Absatz in ihrem Wortlaut inhaltich hinzu, was nicht durch die vorherigen Absätze klar ist?
Religionsfreiheit und kein Religionszwang sind doch schon festgehalten.
2) Soll dieser Text eine Entscheidung vor Gericht überflüssig machen?
Gerade das nicht. Dieser Text wird Grundlage sein, mit dem sich jeder jeden verklagen kann. Viel Arbeit für Richter und Anwälte.
3) Wer ist die "übrige Bevölkerung"?
Für Muslime sind es die Nicht-Muslime,
für Christen sind es die Nicht-Christen,
für Juden sind es die Nicht-Juden,
für die Gläubigen sind es die Nicht-Gläubigen usw.
Zunächst sind damit also vordergründig verboten: Minarett, Muezzin-Ruf, große Moscheenbauten, Burka, Hijab, Kopftuch, Halbmond mit Stern, arabische Inschriften auf Gebäuden, der Ausruf "Allahu Akbar", lange Bärte,…
Allerdings auch: Kirchtürme, große Kirchbauten, Glockenläuten, Nonnen-Uniformen, Pfarrer- und Priesterkleidung, Kreuzanhänger, Kreuze auf Gebäuden, Bibel- und Torah-Zitate in der Öffentlichkeit, Ausrufe wie "Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes", das Verteilen von Broschüren und Bibeln/Koran, Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit…
Das wären die Sachen, wegen der die "Gläubigen" sich gegenseitig verklagen könnten.
Aber zum Schutz der Atheisten und Agnostiker müsste man aber generell das Beten, das Predigen und die religiöse Aufklärung in der Öffentlichkeit (Schule, Arbeitsplatz, Medien, usw) verbieten.
Man sieht also, dass dieser Text so schwammig geschrieben ist, dass er alles und nichts verbieten kann. Es ist keine Grundlage für ein friedliches Miteinander, nicht einmal für ein "friedliches Nebeneinander"
4) Die Religionen sollen bedrängendes Auftreten vermeiden.
Wenn also ein Mann in einem Weihnachtsmannkostüm (Gesicht nicht erkennbar, eindeutig religöse Kleidungsmotivation, künstlich vergrößerter Bauchbereich) auf mich zukommt (Aufdringlichkeit), dann verklage ich ihn.
Wenn Zeugen Jehovas an meiner Tür klingeln, dann verklage ich sie.
Wenn der Klassenlehrer meines Sohnes mich zweimal anruft, um zu erfahren, wieso mein Sohn nicht am Religionsunterricht teilnimmt, dann bedrängt er mich. Auch den werde ich verklagen.
Natürlich ist der Gesetzestext nicht für diese Beispiele gedacht.
Man sieht daran aber wunderschön, wie auch Rechtsprofessoren sich schwer tun, Diskriminierung, Ungleichbehandlung und Rassismus so auszudrücken, dass es genau nicht danach klingt.
5) In dem Kommentar wird gesagt, dass Riten wie Mädchenbeschneidung und Zwangsheirat, die religiös bedingt sind, verboten werden. Ich frage mich, in welcher Religion diese Riten geboten bzw erlaubt werden. Im Islam jedenfalls nicht.
Bedarf es denn überhaupt einem Verbot?
Mädchenbescheidung fällt unter Körperverletzung und Zwangsheirat ist im Eherecht verboten.
Wieder also eine diffamierende Äußerung mit Unterstellung.
In einer Diskussion wurde mir mal gesagt:
Es geht nicht um den Islam, es geht nur um die Minarette.
Der "Tolleranz-Artikel" zeigt:
Es geht nicht nur um die Minarette , es geht um den Islam.
Mein Vorschlag: Lasst das Gericht entscheiden.
Wenn das Gericht den Zusatz für rechtens erachtet, dann müssen wir ohne neue Minarette leben.
Wenn das Gericht den Zusatz für menschenrechtsverletzend erachtet, dann müssen "die 57% der Schweizer" mit einer richterlichen "Ohrfeige" leben.
Quelle: http://www.sonntagonline.ch

Ich fühle mich von gelben Telefonzellen bedroht. Und außerdem stellen sie einen Machtanspruch dar, die ganze Welt soll mit Telefongesprächen überzogen werden. Weg damit !
wallah die machen sich grundlos kopfschmerzen
Auch wenn Sie uns nicht erlauben Minarette zu bauen, unseren Iman können sie uns per Volksentscheid niemals wegnehmen. Im Gegenteil inschaallah werden wir dadurch gestärkt. Und das ist doch das Wesentliche. Wesalam
Selam. Sie werden, auch durch dieses abstruse Verbot, den Gang der Geschichte nicht ändern können. Wir sind die letzte, wahre Religion und kein irdisches Verbot wird das aufhalten oder auch nur verzögern können! Aber es ist dennoch ein Beweis dafür wie unerwünscht wir in den Augen der Ungläubigen sind. Ich werde keine Produkte oder Dienstleistungen mehr aus der Schweiz in Anspruch nehmen!
Ja, Nino, sie sind sie und wir sind wir. Uns trennen die Welten. Sind wir räumlich getrennt – gibt es Frieden.
Beispielsweise im Mittelalter gab es doch schon einmal eine räumliche Trennung zwischen Muslimen und dem christlichen Abendland, jedoch gab es keinen Frieden, wie z.B. die wahnwitzigen Kreuzzüge und sonstige Konflikte beweisen. Daß also Frieden nur von “räumlicher Trennung” abhängig sei, wie Du annimmst, ist nicht ganz richtig. Da gibt es mehrere Faktoren, die eine Rolle spielen, um Frieden zu garantieren.
Einige Europäer sollten eher ihr “Feindbild Islam” und ihren übertriebenen Verfolgungswahn abbauen, daß der Islam Europa “unterwandern” würde, aber unabhängig davon wird es so kommen, wie der allmächtige Gott es geplant hat.
@atos
Dann sollten die Muslime einen eigenen Staat zugesprochen bekommen im deutschsprachigen Gebiet. Ein Teil von Deutschland, Österreich und die Schweiz. Dann sind wir doch räumlich getrennt.Wir bekommen die Alpen und den Bodensee und ihr habt eure ruhe.
Wäre nicht besser, Abu Abdullah , dass die Muslime einfach umsonst ein Teil Europas bekommen ?
@Atos
Nur haben du und ich nicht diese Kompetenzen. Aber wenn du mal Bundeskanzler wirst, komme ich auf dein Angebot zurück.
Maschallah, wunderschön:
http://www.youtube.com/watch?v=u4771ohHNlU&feature=PlayList&p=B98D929FF36CC2D0&index=7