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Schweiz

Alltag (4) – es gibt auch positive Ereignisse

Da in letzter Zeit leider viel Negatives vermerkt werden muss, da immer mehr passiert, möchte ich euch positive Ereignisse schildern.

Ich arbeite bei einer international tätigen Firma im Büro. Alhamdulillah, dürfen Muslimas dort das Kopftuch tragen, ich wurde bei der Einstellung sogar aufgefordert mich zu melden, falls mich jemand aufgrund meiner Religion beleidigt oder mir das Leben schwer machen will.

Am Anfang habe ich die Gebete immer nach der Arbeit Zuhause verrichtet oder bin in der Mittagspause (falls sie lange genug war) in eine Moschee gegangen, welche sich in der Nähe befindet. Dies war aber auf die Dauer keine Lösung, daher habe ich Allah um Mut gebeten und einige Tage später meine Chefin gefragt, ob ich das Mittagsgebet nicht in einem freien Raum innerhalb des Büros verrichten darf.

Alhamdulillah, sofern dieses Gebet in meine Mittagspause fällt oder dann verrichtet werden kann, ist es mir offiziell erlaubt, in einem Raum des Büros zu beten. Voraussetzung ist nur, dass niemand anders diesen Platz für Büroarbeiten etc. zur selben Zeit nötig hätte. Das Schild an der Tür wird auf “Besetzt” gestellt und ich kann mein Gebet in Ruhe dort verrichten.

Auch kommt man uns muslimischen Mitarbeitern (wir waren fünf, nun sind zwei gegangen) oft im Ramadan entgegen. Es ist uns gestattet, ab und zu die Mittagspause zu verkürzen und allenfalls gegen Abend etwas früher Feierabend zu machen oder am Morgen etwas später zu beginnen, solange dies nicht jeden Tag (im Ramadan) gemacht wird.

Ich danke Allah dafür, dass er mich zum Besseren geführt hat. Denn ich habe auch das Gegenteil erlebt, dies schreibe ich aber in einem andern Bericht.

Bitte Geschwister, versucht auch mal positive Erfahrungen etc. mitzuteilen, auch wenn das Schlechte überhand hat im Moment, dürfen wir nicht vergessen, dass es auch Menschen gibt, welche uns respektieren oder uns zumindest tolerieren.

Schweiz: Menschenrechte durch die Hintertür abschaffen?

Diesen Aufruf haben wir von einer Schwester per E-Mail erhalten. Unsere Hilfe ist gefragt, liebe Geschwister!

Drei Schweizer Kommunen (in der Schweiz “Gemeinde” genannt) aus dem Kanton Bern versuchen Menschenrechte durch die Hintertür abzuschaffen. Das Kopftuch der muslimischen Frau ist ein Gebot ihrer Religion, eine Vorschrift des allmächtigen Gottes. Es ist durch die schweizerische Verfassung im Artikel 15:[1] geschützt.

Aber von Menschenrechten scheinen einige Schulen nicht viel zu halten. Klammheimlich versuchen sie die muslimische Frau zu unterdrücken und ihr die Freiheit zu nehmen. Kopftuchausziehzwang! Uns sind drei Schulen bekannt, die über die Hausordnung versuchen, den gläubigen Schülerinnen ihr Kopftuch zu verbieten.

Hier nun ein Auszug aus den Richtlinien zum Umgang mit kulturellen und religiösen Symbolen, sowie der Bekleidung in den Schulen Studen, Aegerten und Schwadernau-Scheuren:

Kleider, Kopfbedeckung, Haartracht

Worum es geht:

Wir begegnen in der Oeffentlichkeit vermehrt Angehörigen von Religionsgemeinschaften oder ethnischen Gruppen, die bestimmte Bekleidungs- und Haartracht-Vorschriften befolgen und damit u.a. ihre Gruppenzugehörigkeit dokumentieren.

Rechtliches:

Der Kanton Bern hat für Schulen keine Bekleidungs- oder ähnliche Vorschriften erlassen.

Weisung:

An den Schulen Studen, Aegerten und Schwadernau erwarten wir korrekte Kleidung. Religiös motivierte, provokative, politisch herabwürdigende, allzu freizügige Kleidung ist untersagt.

Kopfbedeckung jeglicher Art sind während des Unterrichts und in der Tagesschule nicht erlaubt.

Die Richtlinien treten am 1. August 2009 in Kraft.

Wir haben nur durch Schülerin A von diesem Skandal erfahren. Die gläubige und praktizierende Muslima besucht seit einigen Jahren eine dieser genannten Schulen. Bisher war das Kopftuch nie ein Thema gewesen. Aber nun soll sie es plötzlich nicht mehr tragen dürfen. Es sei schließlich ungerecht gegenüber den Jungs, denn diese müssen ihre Mützen im Unterricht ja auch ausziehen, meinte eine Lehrerin dazu. Doch Schülerin A hat nicht aufgegeben und sich geweigert ihren Hijab auszuziehen. Sie kämpft um ihre Religionsfreiheit. Elterngespräche haben bereits stattgefunden. Der Kampf geht weiter.

Obwohl die Freiheitsberauber selber zugeben müssen, dass der Kanton keine Kleidervorschriften erlassen hat, haben sie damit leider großen Erfolg. Viele Muslime kennen sich mit den Rechten diesbezüglich nicht genügend aus und tappen in die Falle. Sie lassen sich einschüchtern und unterdrücken. Und so scheinen solche Hausordnungen gerade arg im Trend zu sein. Man sagt, dass es auch in weiteren Gemeinden wie z.B. Münchenbuchsee, Lyss und vielen anderen mehr solcher Fälle gäbe. Aber leider war es uns nicht möglich dies in so kurzer Zeit zu überprüfen.

Liebe Geschwister, wir brauchen eure Hilfe! Bitte schreibt E-Mails, Briefe, Faxe oder ruft an. Jedes einzelne Schreiben zählt. Wir müssen uns für die Schwestern einsetzen und gegen diese Menschenrechtsverletzung kämpfen.
Möge Allah euch belohnen.

Hier findet ihr zwei Musterbriefe. Aber bitte kopiert sie nicht einfach, sondern ändert sie wenigstens geringfügig ab. Das Ziel ist nicht, dass diese Gemeinden x gleiche Schreiben erhalten. Eine Idee wäre es auch im Schreiben einen Link zu einer authentischen Islamseite anzugeben, so dass die Leute inscha Allah auch die Möglichkeit haben, sich über den Islam zu informieren.

Musterbrief 1

Sehr geehrte Damen und Herren.

Wie ich erfahren musste, versuchen Sie Menschenrechte durch die Schulordnung abzuschaffen! In Ihren “Richtlinien zum Umgang mit kulturellen und religiösen Symbolen, sowie Bekleidung in den Schulen Studen, Aegerten, Schwadernau-Scheuren”, schreiben Sie unter anderem:

“An den Schulen Studen, Aegerten und Schwadernau erwarten wir korrekte Kleidung. Religiös motivierte, provokative, politisch herabwürdigende, allzu freizügige Kleidung ist untersagt. Kopfbedeckung jeglicher Art sind während des Unterrichts und in der Tagesschule nicht erlaubt.”

Dies ist eine klare Menschenrechtsverletztung! Das Kopftuch der Muslimin ist ein Gebot des Islams (siehe Koran, Surah 24:31, Surah 33:53 und Surah 33:59) und ist somit durch die Religionsfreiheit in der Bundesverfassung Artikel 15:[1] geschützt. Diese “Richtlinie” ist daher rechtswiedrig und illegal.

Ich verlange deshalb, dass Sie diese sofort zurückziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Name xxxx

Musterbrief Nr. 2

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihre “Richtlinien zum Umgang mit kulturellen Symbolen…”. Mit folgender Vorschrift versuchen Sie hier geschickt Menschenrechte durch eine Schulordnung außer Kraft zu setzen:

“Religiös motivierte, provokative, politisch herabwürdigende, allzu freizügige Kleidung ist untersagt. Kopfbedeckung jeglicher Art sind während des Unterrichts und in der Tagesschule nicht erlaubt.”

Die Kleidung der muslimischen Frau, wozu bekanntlich auch das Kopftuch gehört, ist durch die Religionsfreiheit geschützt. Das Kantonsgericht Neuenburg erlaubte 1999 einer islamischen Schülerin ausdrücklich, ihr Kopftuch während des Unterrichts zu tragen. Deshalb fordere ich, dass sie diese rechtswidrige “Vorschrift” auf der Stelle streichen.

Mit freundlichen Grüßen

Name xxxx

Adressen:

Studen:
Gemeindeschreiberei
Hauptstrasse 61, Postfach 128, 2557 Studen
Telefon 032 374 40 80, Telefax 032 374 40 99
E-Mail: gemeindeschreiberei@studen.ch

Aegerten:
Schulleiterbüro
Lily Bachmann und Philipp Althaus
2558 Aegerten
Tel. 032 372 12 40
schuleaegerten@bluemail.ch

Einwohnergemeinde Aegerten
Schulstrasse 3
CH-2558 Aegerten
Tel. 032 374 74 00
gemeinde@aegerten.ch

Und zuständig für Aegerten:
Schulinspektorat Seeland
(Kreis 13)
Zentralstrasse 32 a
Postfach, 2501 Biel
Tel. 032 328 70 21
Zuständig: Dieter Sturm

Schwadernau:
Gemeindeverwaltung Schwadernau
Hauptstrasse 52
2556 Schwadernau
Tel 032 373 72 10
Fax 032 373 12 77
gemeindeverwaltung@schwadernau.ch

Primarschule Scheuren / Schwadernau
Schulhaus Schwadernau
Schulstrasse 17
2556 Schwadernau
schule@schwadernau.ch

Scheuren:
Primarschule Scheuren / Schwadernau
Schulhaus Scheuren
Hauptstrasse 56
2556 Scheuren
primscheuren@bluewin.ch

Hier alle E-Mailadressen nochmals, bereits mit Komma verbunden, so dass ihr sie nur kopieren könnt:

gemeindeschreiberei@studen.ch, schuleaegerten@bluemail.ch, gemeinde@aegerten.ch, gemeindeverwaltung@schwadernau.ch, schule@schwadernau.ch, primscheuren@bluewin.ch